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Newsletter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
15.09.2023



BRAK warnt vor Phishingmails

Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde informiert, dass derzeit Phishing-Mails im Umlauf sind, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind.

Zu erkennen sind solche betrügerischen Mails zumeist an folgenden Auffälligkeiten:

Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal.

Im der BRAK bekannt gewordenen Fall ist ein Logo der Bundesrechtsanwaltskammer, ein Balken mit Inschrift "Informationen zu Ihrem Postfach" und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten.

Unten sehen Sie ein Beispiel einer E-Mail-Benachrichtigung zu einem Eingang einer Nachricht im beA, die tatsächlich aus dem beA-System übermittelt wurde. Gelb markiert sind Daten und Links, die systemseitig und korrekt in dieser E-Mail enthalten sind.

Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails. Im bekannt gewordenen Fall z.B. "Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach...".

Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch. Im bekannt gewordenen Fall weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich vom beA-System versandten E-Mail-Benachrichtigungen niemals im html-Format versandt werden und somit bspw. kein Logo der Bundesrechtsanwaltskammer beinhalten!

In einer solchen E-Mail sollten Sie bitte keinesfalls die enthaltenen Links anklicken!

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:
  • Der Betreff lautet "Eingang einer Nachricht" oder "Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab".
  • Der Absender lautet "noreply@bea-brak.de".
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.
  


(Quelle: BRAK)
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