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Newsletter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
19.10.2023



Leonora Holling ist neue Schatzmeisterin der BRAK 

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Leonora Holling wurde am 13.10.2023 auf der 165. BRAK-HV zur Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt.

Als Präsident der BRAK wurde Dr. Ulrich Wessels (RAK Hamm) einstimmig bestätigt. Zu weiteren Mitgliedern des Präsidiums der BRAK wurden Dr. Christian Lemke (1. Vizepräsident, RAK Hamburg), André Haug (2. Vizepräsident, RAK Karlsruhe), Dr. Thomas Remmers (3. Vizepräsident, RAK Celle) und Sabine Fuhrmann (4. Vizepräsidentin, RAK Sachsen) gewählt.

Leonora Holling ist stellvertretende Vorsitzende der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung e.V. und berät im Schwerpunkt im Bereich des Energierechts. In der ehrenamtlichen Tätigkeit sind ihr die Themen Nachhaltigkeit in der Anwaltschaft und eine angemessene Anpassung der Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wichtig.

Die Mitglieder des Präsidiums der BRAK werden von den Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern, die in der sogenannten Hauptversammlung zusammengefasst sind, gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
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Mein Justizpostfach - elektronische Kommunikation mit der Justiz für alle Bürger:innen

Seit dem 12.10.2023 können Bürger:innen für die Kommunikation mit der Justiz ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.

Interessierte Bürger:innen benötigen zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen finden sich hier.

Bürger:innen, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten auch an die beAs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten aus dem beA an Bürger:innen in das MJP zunächst noch nicht.

Die BRAK wird die Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.
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Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Kapitaleinkünfte werden in Deutschland grundsätzlich durch die auszahlenden Stellen durch Abzug an der Quelle besteuert. In diesen Fällen brauchen die Kapitaleinkünfte nicht mehr im Rahmen einer Steuererklärung angegeben werden (Abgeltungssteuer). Ausnahmen ergeben sich jedoch beispielsweise, wenn Kapitalerträge durch Private ausgezahlt werden. Diese Kapitalerträge müssen durch die/den Empfänger:in in ihrer/seiner Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Hierunter fallen auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schließt nicht aus, dass die Erklärung solcher Zinsen mitunter irrtümlich unterbleibt, weil die Steuerpflichtigen und ihre Berater:innen davon ausgehen, dies sei steuerfrei. Der Bundesrechnungshof (BRH) und das BMF haben deshalb gebeten, diesen Hinweis unseren Mitgliedern zu erteilen. Der BRH und das BMF möchten dadurch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aktiv auffordern, ihre Mandant:innen über die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen zu informieren.
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Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

Die gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Transparenzregister sind im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) festgelegt. Alle transparenzpflichtigen Rechtsgestaltungen, die unter die Regelungen der §§ 20, 21 GwG fallen, sind mitteilungspflichtig. Nahezu alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten sind in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln, deren Daten zu erfassen, aufzubewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und dem Transparenzregister unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen. Die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister hat in elektronischer Form über die offizielle Plattform zu erfolgen. Um eine Meldung an das Transparenzregister vorzunehmen, ist deshalb eine Registrierung auf der offiziellen Plattform zwingend erforderlich.

Seit der Änderung des GwG 2021 bestehen umfassende Mitteilungspflichten. Die letzten Eintragungsfristen sind am 31.12.2022 ausgelaufen.

Fehlende Eintragungen können durch das Bundesverwaltungsamt mit einem Bußgeld geahndet werden, wobei die Bußgeldentscheidung auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes öffentlich bekannt gemacht wird. Eine Ahnung fehlender Eintragungen mit einem Bußgeld kann teilweise noch vermieden werden, wenn die Eintragung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Eintragungsfrist nachgeholt wird (§ 59 Abs. 9 GwG). Es ist insofern von großer Relevanz, fehlende Eintragungen schnellstmöglich nachzuholen.

Das elektronische geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.
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Konjunkturbefragung der Freien Berufe

Aktuell führt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) die Konjunkturbefragung Herbst/Winter 2023 in den Freien Berufen durch.

Die turnusmäßige Befragung thematisiert diesmal neben den konjunkturellen Entwicklungen in den Freien Berufen folgende Punkte beim Thema Fachkräfte- und Personalmangel:

- Abschätzung des Personalmangels in freiberuflichen Unternehmen
- Ergriffene Maßnahmen gegen Besetzungsprobleme und ihre Wirksamkeit
- Potenzielle Entlastung im Fachkräftemangel

Für aussagekräftige Ergebnisse benötigt das IFB möglichst viele Teilnehmer und bittet deshalb um Unterstützung.

Die Befragung ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Die Befragung ist bis zum 05.11.2023 zugänglich und die Ergebnisse werden (voraussichtlich) noch im Dezember seitens des BFB veröffentlicht.

An der Befragung können Sie hier teilnehmen.
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Europäischer Tag der Justiz am 23. November 2023 in Halle (Saale)

Das Bundesamt für Justiz, das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Präsident des Landgerichts Halle laden herzlich ein, gemeinsam den diesjährigen Europäischen Tag der Justiz am

Donnerstag, den 23. November 2023
ab 13.30 Uhr im Landgericht Halle,
Hansering 13, 06108 Halle (Saale)

zu begehen.

Europa hat zunehmend an praktischer Bedeutung für die Menschen vor Ort gewonnen und rückt immer näher zusammen – auch in der Justiz. Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen sind keine Ausnahme mehr. Einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Um den Herausforderungen bei Sachverhalten, die sich über nationale Grenzen hinaus erstrecken, in Verfahren begegnen zu können, sind die Kenntnis von und der sichere Umgang mit den vielfältigen europäischen Instrumenten für die Rechtsdurchsetzung innerhalb Europas unverzichtbar. Ziel des jährlichen Europäischen Tags der Justiz ist es, die bestehenden Rechtsinstrumente vorzustellen und deren Anwendung in der Praxis zu fördern.

In diesem Jahr erwarten Sie im Rahmen der zentralen deutschen Veranstaltung anlässlich des Europäischen Tags der Justiz interessante Workshops zu aktuellen Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Strafrecht, zu insolvenzrechtlichen Verfahren sowie zur Unterhaltsdurchsetzung.

Im Anschluss an die Workshops ab 17:30 Uhr haben Sie die Möglichkeit, eine Podiumsdiskussion zu verfolgen. Es erwartet Sie ein spannender Austausch namhafter Podiumsgäste zum Thema „Künstliche Intelligenz - Eine Chance für die Justiz?“.

Einzelheiten zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei.

Die Veranstaltung ist für eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO konzipiert. Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der für die Entscheidung über die Anerkennung zuständigen örtlichen Rechtsanwaltskammer wird erteilt.

Eine Anmeldung ist bis zum 15. November 2023 hier möglich.
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„Die steuerliche Betriebsprüfung“ - Vortragsveranstaltung am 23.11.2023

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft und der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf laden zu einem Austausch über aktuelle Fragen der steuerlichen Betriebsprüfung ein.

Die Veranstaltung findet am 23.11.2023 um 17 Uhr im Haus der Universität statt. Das Programm finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung hier erforderlich.

Die Zusagen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
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Jubiläum: 75. Weihnachtsspendenaktion der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat dieses Jahr ein Jubiläum zu feiern und startet im Oktober 2023 mit der 75. Weihnachtspendenaktion! Das heißt, seit 1948 sammelt die Hülfskasse Spenden für bedürftige Personen innerhalb der Anwaltschaft. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.

Auch im vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen 210.550 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten.

Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700,00 Euro. So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig.

Gerade in dieser nach wie vor schwierigen Zeit mit steigenden Kosten hoffen viele Bedürftige auf eine finanzielle Beihilfe. Bitte unterstützen Sie uns dabei – dann wird auch unsere 75. Weihnachtsspendenaktion ein Erfolg!

In diesem Rahmen bittet die Hülfskasse um Kontaktaufnahme, sollten den Lesern Kolleginnen und Kollegen in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein.

Spendenmöglichkeiten:
Online: https://huelfskasse.de/spenden/
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11
BIC: BFSWDE33XXX

Kontakt:
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Christiane Quade
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg

Telefon: (040) 36 50 79
Fax: (040) 37 46 45
E-Mail: info@huelfskasse.de
Internet: www.huelfskasse.de
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Umfrage: Fremdbesitzverbot an Kanzleien – notwendig oder lockerungsbedürftig?

Aufgrund des in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Patentanwaltsordnung (PAO) verankerten Fremdbesitzverbotes ist es aktuell Rechts- und Patentanwaltskanzleien bzw. Anwältinnen und Anwälten in Deutschland nicht möglich, reine Kapitalgeber als Gesellschafter ins Boot zu holen. Denn BRAO und PAO gestatten nur eine gemeinsame Berufsausübung mit bestimmten, abschließend festgelegten Berufsgruppen. Zugleich setzt die gemeinsame Berufsausübung eine aktive Berufsausübung aller Gesellschafter in der Berufsausübungsgesellschaft voraus. Dies schließt eine reine Kapitalbeteiligung ohne Berufsausübung (Fremdbesitz) aus.

Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit (patent-)anwaltlicher Beratung – unter anderem auch vor Einflussnahme durch reine Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl stellt sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Frage, ob das Fremdbesitzverbot gelockert werden könnte. Teile der Anwaltschaft halten es mit Blick auf die Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits sehen zahlreiche Anwältinnen und Anwälte die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr. Sie fürchten eine Kommerzialisierung des Mandats und eine Einflussnahme von ausschließlich Rentabilitätsinteressen verfolgenden Kapitalgebern darauf, ob und wie Mandate geführt werden. Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden.

Mit einer Umfrage möchte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ergründen, ob die Anwaltschaft als Rechtsanwender überhaupt einen Bedarf für die Beteiligung von reinen Kapitalgebern an (patent-)anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften sieht und wie Anwältinnen und Anwälte mögliche Konflikte mit der anwaltlichen Unabhängigkeit einstufen. Da die Antworten auf diese Fragen auch für die BRAK sowie die 28 Rechtsanwaltskammern von großem Interesse sind, hat sich die BRAK bereit erklärt, die Umfrage technisch zu begleiten und das Online-Umfragetool der BRAK für die Übermittlung der Fragen des BMJ zur Verfügung gestellt.

Wir bitten Sie daher, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt vollständig anonym und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 26.11.2023 möglich.

Die Umfrage finden Sie hier.
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