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Newsletter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
14.03.2024



Bereitschaft zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen 

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erhält immer wieder Anfragen von Gerichten, Vorschläge für Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker in laufenden Verfahren abzugeben. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf möchte hierfür eine Liste möglicher Kandidatinnen und Kandidaten erstellen, die bei entsprechenden Anfragen den Gerichten zur Verfügung gestellt werden kann. Soweit Sie Interesse an der Übernahme von Testamentsvollstreckungen haben, bitten wir um Rückmeldung an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf per beA, E-Mail (info@rak-dus.de) oder postalisch.
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Werden Sie Rechtskundelehrer/in!

Im Bezirk des Landgerichts Duisburg werden Rechtskundelehrerinnen und Rechtskundelehrer gesucht, die eine rechtskundliche Arbeitsgemeinschaft im Schuljahr 2024/2025 übernehmen möchten.

Die Arbeitsgemeinschaften umfassen 10 Doppelstunden. Auf Wunsch können 2 zusätzliche Doppelstunden zum Thema „Rechtsextremismus“ abgehalten werden. Der rechtskundliche Unterricht findet in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der allgemeinbildenden Schulen statt.

Zudem sollen vermehrt Basiskurse „Rechtskunde für jugendliche Geflüchtete“ an den Schulen angeboten werden, die sog. Willkommensklassen für jugendliche Geflüchtete eingerichtet haben. Ein Basiskurs umfasst 8 Doppelstunden. Die Übernahme eines solchen Basiskurses kann unabhängig von der Übernahme regulärer rechtskundlicher Arbeitsgemeinschaften erfolgen.

Soweit Sie Interesse an der Tätigkeit als Rechtskundelehrerin oder Rechtskundelehrer haben, bitten wir um Rückmeldung bis zum 06.05.2024 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf per beA, E-Mail (info@rak-dus.de) oder postalisch.
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Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Gemeinsam mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen führt die Bundesrechtsanwaltskammer eine Umfrage durch, die ermittelt, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies ggf. hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht für Deutschland zusammengefasst, der in einem länderübergreifenden Gesamtbericht des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) einfließen wird. Ziel ist, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Die Umfrage läuft über ein Umfragetool. Die Teilnahme dauert etwa 10 Minuten und erfordert keine Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich 01.04.2024 möglich.

Die Online-Umfrage erreichen Sie hier.
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Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Hauptgeschäftsführer RA Thiemo Jeck
Freiligrathstraße 25
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Deutschland

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