Öffentliche Konsultation der AMLA zum Entwurf technischer Umsetzungsstandards
Für die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets hat die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt/Main weitere öffentliche Konsultationen zu zukünftigen Leitlinien der Geldwäschebekämpfung gestartet.
Inhalt einer aktuellen Konsultation ist der Entwurf für technische Umsetzungsstandards für die zukünftige Meldung von Verdachtsfällen. Diese Meldepflicht, welche heute in §§ 43 ff. GwG geregelt ist und elektronisch über das goAML-Portal der bundesdeutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erfolgt, soll durch europäische Regelungen abgelöst werden. In dem Entwurf sind zahlreiche Datenabfragen geplant. Sollten diese Pläne unverändert umgesetzt werden, droht ein erheblicher Bürokratieaufwand für verpflichtete Berufsausübungsgesellschaften sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die AMLA bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Ansatz, um sicherzustellen, dass die endgültigen Leitlinien eine klare, praktische und verhältnismäßige Umsetzung von Meldepflichten unterstützen.
Die Konsultation mit einer schriftlichen Antwortmöglichkeit finden Sie unter:
https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-its-format-reporting-suspicions-and-providing-transaction-records_en?prefLang=de&etrans=de
Die Konsultation läuft bis zum 20. September 2026.
Eine möglichst hohe Beteiligung der Anwaltschaft ist wünschenswert.
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